Nachteilsausgleich

„Gleichheit zu schaffen ist etwas anderes als Gleichheit zu praktizieren, tatsächlich muss man Menschen unterschiedlich behandeln, um sie auf gleichen Fuß zu stellen.
Gleichheit bedeutet nicht einheitliche Behandlung, sondern gleiche Möglichkeiten für Ausbildung und Entwicklung, also gleiche Möglichkeiten, um verschieden zu sein.“
Ole Thyssen (dänischer Philosoph)

 

Seit September 2017 haben Schüler mit besonderem Förderbedarf einen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Seit September 2018 kann zusätzlich ein Notenschutz beantragt werden.


Ziel ist es, Teilhabe zu ermöglichen und jeder Schülerin sowie jedem Schüler die Chance zu geben, die Stärken und das volle Leistungspotential auszuschöpfen. Hierbei handelt es sich nicht um „Bevorzugung“, sondern immer um den Ausgleich eines individuellen Nachteils.


Da jede Schule sich mit diesen Themen auseinandersetzen muss, bieten wir sowohl offene als auch schulinterne Weiterbildungen sowie Antrags- und Fachberatungen an.


Sollte sich im Rahmen einer Antragsberatung herausstellen, dass ein Gutachten im Prozess benötigt wird, so können Sie sich in unserem Downloadbereich ein entsprechendes Formular herunterladen und die Erstellung ggbfs. bei uns beantragen.

 

Sie wünschen sich mehr Informationen oder haben eine konkrete Anfrage? Dann mailen Sie uns Ihr Anliegen an folgende Adresse: beratung@zfp.be  

 

 

 

Hier finden Sie unser Anfrageformular "Beantragung des Gutachtens NaNo".

 

Hier finden Sie unsere Einverständniserklärung!
 
 
Mehr Informationen zu den angebotenen Weiterbildungen.
 

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