FbUP.AW/35.01-00/24.1076

17. Juni 2024

 

MINISTERIUM DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 

 

Bewerbungsaufruf zur Bezeichnung eines förderpädagogischen Beraters für die Time Out-Einrichtung des Zentrums für Förderpädagogik 

 

  1. Rechtsgrundlagen 

      Vorliegender Bewerbungsaufruf geschieht in Anwendung von Kapitel VIIquinquies, Besondere Bestimmungen für förderpädagogische Berater in einer Fördergrund- und sekundarschule, des Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens.

 

           Personenbezeichnungen in diesem Bewerbungsaufruf gelten für beide Geschlechter.

     

     2. Zu besetzende Stelle 

 

Ab dem 1. Oktober 2024 ist 1 Stelle (38/38) im Amt des förderpädagogischen Beraters für die Time Out-Einrichtung des Zentrums für Förderpädagogik, Monschauer Straße 26, 4700 Eupen, vakant und im Rahmen einer Bezeichnung auf unbestimmte Dauer zu besetzen. Für dieses Amt gilt der vorliegende Bewerbungsaufruf.

 

     3. Zulassungsbedingungen

 

    Gemäß Artikel 91quater des vorgenannten Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 gelten folgende Zulassungsbedingungen für dieses Amt:

 

           Eine Person darf dieses Amt bekleiden, wenn sie:

 

    1.       eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

 

              a)  Bürger der Europäischen Union oder Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist im Sinne von Artikel 4 §2 des Gesetzes vom 22. Juni 1964 über das Statut der Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens. Die Regierung kann eine Abweichung von dieser Bedingung gewähren;

 

              b)  den Status als langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger laut den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern besitzt;

 

              c)  die Rechtsstellung als Flüchtling oder den subsidiären Schutzstatus laut den Bestimmungen desselben Gesetzes vom 15. Dezember 1980 besitzt;

 

              d)  den Aufenthaltstitel in Anwendung der Artikel 61/2 bis 61/5 desselben Gesetzes vom 15. Dezember 1980 besitzt;

 

    

    2.       mindestens über ein Diplom des Hochschulwesens des ersten Grades verfügt;

 

    3.       die Bewerbung in der Form und in der Frist eingereicht hat, die im Aufruf an die Bewerber festgesetzt sind;

 

    4.       die bürgerlichen und politischen Rechte besitzt;

 

    5.       den Milizgesetzen genügt;

 

    6.       Artikel 10 des Dekretes vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen entspricht, d.h. die deutsche und die französische Sprache gründlich beherrscht. Der Nachweis der sprachlichen Kenntnisse erfolgt gemäß Artikel 26 desselben Dekretes vom 19. April 2004. Das Amt darf vorübergehend von einem Personalmitglied bekleidet werden, das die deutsche und/oder französische Sprache nicht gründlich beherrscht. Die Bezeichnung dieses Personalmitglieds endet allerdings von Amts wegen am 31.08.2025, wenn es bis dahin keinen Nachweis über die gründliche Kenntnis der deutschen und französischen Sprache vorlegen kann.

 

    4. Profil

 

Das Profil des förderpädagogischen Beraters für die Time Out-Einrichtung verlangt:

 

     1.     Bachelor oder Master in mind. einer der folgenden Fachrichtungen: Erziehungswissenschaften, Sozial- oder Heilpädagogik, Soziale Arbeit oder Sozialassistenz, Psychologie oder Psychologieassistenz oder das Diplom eines Lehrbefähigten für die Unterstufe oder Oberstufe des Sekundarunterrichts;

     2.     Eine Qualifikation in angewandter Pädagogik, anwendungsbezogener Psychologie, Didaktik.

 

Die Bewerber sollen sich insbesondere auszeichnen durch:

 

  • Team- und Kommunikationsfähigkeit;
  • konstruktive und lösungsorientierte Grundhaltung bei der Zusammenarbeit mit Jugendlichen mit herausforderndem Verhalten und deren Umfeld;
  • Belastbarkeit, Konflikt- und Kritikfähigkeit;
  • Empathie und Beratungskompetenz.

 

Als Berater in der Time Out-Einrichtung sind Sie zuständig für:

 

  • die Begleitung von Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren in schwierigen Lebenssituationen;
  • die Gestaltung von Lernerfahrung in Schul- und Alltagssituationen;
  • die Kooperation mit Lehrpersonen und Partnern angrenzender Fachdienste;
  • die Organisation von außerschulischen Unterstützungsangeboten;
  • die Beratungs- und Beziehungsarbeit mit den Erziehungsberechtigten.

 

     5. Einreichen der Bewerbungen: Form und Frist 

 

Die Bewerbungen sind per Einschreiben bis einschließlich 31. August 2024 an folgende Adresse zu richten:

 

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Frau Aline Weynand

Gospertstraße 1

4700 Eupen

 

Die Bewerber erbringen in ihrer Bewerbung die Nachweise der Zulassungsbedingungen gemäß Punkt 3. Gemäß Punkt 4 dokumentieren die Bewerber in einem Motivationsschreiben, dass sie über das erforderliche Profil des Beraters verfügen. Vor diesem Hintergrund sind der Bewerbung mindestens folgende Unterlagen beizufügen:

 

  • eine Kopie der gemäß Punkte 3 erforderlichen Diplome, ergänzt um einen belgischen Gleichstellungsbeschluss, falls es sich um ausländische Diplome handelt;
  • ein Nachweis über die gründliche Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache;
  • ein Lebenslauf;
  • ein Auszug aus dem Strafregister (angeführt in Artikel 596 Absatz 2 des Strafprozessgesetzbuches), der nicht älter als sechs Monate ist;
  • ein Motivationsschreiben.

 

Die nach dem vorgenannten Datum eingereichten Bewerbungen und solche, die nicht nach den Vorgaben dieses Bewerbungsaufrufes zusammengestellt sind, werden nicht berücksichtigt.

 

Nähere Informationen zur Stelle und Time Out-Einrichtung erhalten Sie unter www.kompetenzzentrum-zfp.be  oder bei Frau Christiane Feldmann (0490/448013 oder christiane.feldmann@zfp.be)

 

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